Die Verpflichtungen von GROUPE ELEC zur Reparatur oder zum Ersatz unterliegen dem folgenden Rahmen und den folgenden Bedingungen der Garantie: Um den Service von GROUPE ELEC und die Garantien unter den besten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, sind alle Schritte von der Installation über die Vorsichtsmaßnahmen bis hin zur Inbetriebnahme und Wartung des Materials, das Gegenstand der Garantie ist, in den verschiedenen Handbüchern und Leitfäden zusammengefasst, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und die auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden können www.groupe-elec.com. Wir empfehlen Ihnen, diese unbedingt zu lesen, bevor Sie das Gerät verwenden oder installieren. Die korrekte Installation, Nutzung und Wartung bestimmen direkt die Inanspruchnahme der Garantie.
Zur Erinnerung: Bei Benzin-Generatoren und Diesel-Generatoren mit 3000 U/min muss die erste Wartung nach 20h Betrieb durchgeführt werden, danach alle 100h Betrieb. Bei industriellen Stromerzeugern muss die erste Wartung nach 100h Betrieb durchgeführt werden, danach alle 500h Betrieb.
Die Wartung umfasst bei Benzinmodellen den Ölwechsel und die Reinigung des Luftfilters. Bei Dieselmodellen umfasst sie den Ölwechsel und den Austausch des Luftfilters, des Ölfilters und des Kraftstofffilters.
1. GARANTIERAHMEN : Während der Garantiezeit des Produkts deckt die Haftung von GROUPE ELEC nur die folgenden Punkte ab:
- Der Austausch von Teilen oder die Reparatur von Teilen unterliegt nur dem unwiderruflichen Urteil der Kundendienstabteilung von GROUPE ELEC.
- Die Garantie wird nur nach Begutachtung der defekten Teile nach Rücksendung in die Werkstätten des Verkäufers oder seiner autorisierten Vertreter gewährt.
- Jedes Teil, das vor Annahme der Garantie geliefert wird, wird in Rechnung gestellt.
- GROUPE ELEC ist zu keinen weiteren Ansprüchen und/oder Verpflichtungen aus der Garantie verpflichtet, einschließlich Ausgaben, Schäden, direkte oder indirekte Verluste, die mit der Verwendung seiner Produkte verbunden sind.
2. BEDINGUNGEN, DIE DIE GARANTIE AUSSCHLIESSEN
- WENN von einem von Groupe-Elec zugelassenen Techniker kein Mangel festgestellt wird, gehen die Kosten für die Untersuchung und den Transport zu Lasten des Kunden.
Verwendung oder Installation, die nicht den Anweisungen und Dokumentationen entspricht.
- Fehler oder Versäumnisse im Wartungsplan oder unangemessene Wartung.
- -Änderungen oder Modifikationen an der Ausrüstung, die nicht schriftlich von der Konstruktionsabteilung von GROUPE ELEC genehmigt wurden.
- Verwendung von Kraftstoff, der für den Einsatz eines Notstromaggregats ungeeignet ist, sowie die Verwendung von Kühl- oder Schmiermitteln, die ungeeignet sind oder nicht in den Empfehlungen des Herstellers aufgeführt sind.
- Verwendung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht vom Hersteller gelistet sind.
- Fehler bei der Handhabung und/oder Verwendung der Ausrüstung in Situationen oder unter Bedingungen, die dem Zweck der Ausrüstung im Rahmen der Garantie widersprechen, einschließlich Unter- oder Übernutzung (Verhältnis Hrs/kWh).
- Reparatur durch nicht von GROUPE ELEC autorisiertes oder freigegebenes Personal und/oder Verwendung von Ersatzteilen, die nicht OEM-geprüft sind (Originalteile des Herstellers).
- Schäden infolge von Zufall oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Feuer, Schock, Überschwemmung, Blitzschlag usw.) oder andere Vorfälle, die durch Unfall oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Lagerung oder Installation an einem aggressiven Ort (Staub, Feuchtigkeit, salzhaltige Luft, Höhe, Kälte, Chemikalien usw.).
3. BEDINGUNGEN FÜR DIE AKTIVIERUNG DER GARANTIE der Käufer muss, um den Anspruch auf die Garantie geltend machen zu können, :
- Stellen Sie sicher, dass Kraftstoff, Schmiermittel und Kühlmittel von guter Qualität und sauber sind und den Spezifikationen des Motorherstellers entsprechen.
- Die Ausrüstung muss mit Originalteilen des Herstellers gewartet werden. Es dürfen nur die vom Hersteller gelisteten Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien ausgetauscht werden.
- Bei industriellen Stromerzeugern: Führen Sie ein Wartungsheft, in dem der Käufer Datum, Inhalt und Ergebnisse der Tests, Sichtkontrollen, laufenden Wartungsarbeiten, Wartungsarbeiten gemäß Wartungsplan (durchgeführt von einem anerkannten Fachmann für den Stromerzeuger) sowie alle Beobachtungen und Feststellungen von eventuellen Anomalien, die während des Betriebs gemacht wurden, einträgt, und zwar während der gesamten Dauer der Garantie.
- Bei industriellen Stromaggregaten: Halten Sie dem Verkäufer das Wartungsheft und die Rechnungen für die an dem Gerät durchgeführten Reparaturen sowie die Rechnungen und/oder Kaufnachweise für die Verbrauchsmaterialien, die für den Betrieb und die Wartung erforderlich sind, zur Verfügung.
- Er muss dem Verkäufer alle Erleichterungen gewähren und, falls erforderlich, unter den Anweisungen des Kundendienstes des Verkäufers an der Diagnose teilnehmen, um diese Mängel festzustellen und zu beheben.
- Die Garantie gilt nur für Batterien mit einer kurzgeschlossenen Zelle.
- Von der Garantie ausgeschlossene Elemente: Schläuche und Leitungen, Relais, Lampen, Dioden, Sonden (für Füllstand, Druck, Temperatur usw.) sowie Batterien, die tiefentladen wurden.
- Ort der Garantie: Die aus der Garantieverpflichtung resultierenden Arbeiten werden in den Werkstätten des Verkäufers oder seiner autorisierten Vertreter durchgeführt. GROUPE ELEC übernimmt nur die Teile und Arbeitskosten, die der Analyse des Defekts und seiner Behebung entsprechen.
- Wenn das Material in eine Baugruppe integriert ist und der Zugang zu den Elementen, die unter die Garantie fallen, besondere Mittel oder eine Demontage erfordert, müssen diese vorher vom Kunden übernommen werden.
4. AUSSCHLÜSSE die Garantie gilt nicht für gewöhnliche und normale Abnutzung. Es werden weder Reklamationen noch Rückerstattungen vorgenommen.
5. GESETZLICHE GARANTIEN unabhängig von der erwähnten Garantie bleibt der Verkäufer für versteckte Mängel des verkauften Gutes gemäß den Bedingungen der Artikel 1641 bis 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab der Lieferung des Gutes haftbar. Der Käufer muss den Verkäufer über versteckte Mängel informieren. GROUPE ELEC behält sich hiermit das Recht vor, die oben beschriebenen Bedingungen ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren oder zu ersetzen.